Gebühren für Gewerbebetriebe

Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:







Was sind Gewerbebetriebe im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung?


Neben dem produzierenden Gewerbe werden auch beispielsweise Arztpraxen, Steuerberatungsbüros, Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungsbüros, Vereinsheime, kirchliche Einrichtungen wie Kindergärten, öffentliche Einrichtungen wie Behörden, Krankenhäuser, Freibäder, Schulen, Kindergärten, soziale Einrichtungen, Gaststätten, Hotels, Pensionen als Gewerbebetriebe eingestuft.

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Wie bekomme ich eine Mülltonne?


Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb stellt den Gewerbebetrieben die Abfalltonnen kostenlos zur Verfügung. Die Tonnen können bei Frau Kauk, Tel: 07321 / 95 05 21 bestellt werden. Alle Tonnenbestellungen werden vom Kreisabfallwirtschaftbetrieb an die Entsorgungsfirma weitergegeben. Die Auslieferung der Gefäße erfolgt dann innerhalb von etwa 2 Wochen.

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Wie bekomme ich ein Tonnenschloß?


Auf Wunsch wird jede Abfalltonne (ausgenommen 1,1 cbm-Container) mit einem Spezialschloß versehen. Dieses kann schriftlich beim Kreisabfallwirtschaftsbetrieb beantragt werden. Das einmalige Nutzungsentgelt einschließlich Montage beträgt 25,00 Eur. Formulare für die Schloßbestellung erhalten Sie hier.

Nähere Auskünfte erteilt Herr Jockers, Tel.: 07321 / 95 05 48 oder per E-Mail


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Muß ein Gewerbebetrieb einen Abfallbehälter anschaffen?


Gewerbebetriebe müssen in angemessenem Umfang Abfallbehälter für die öffentliche Abfuhr beschaffen und nutzen. Der Behälterbedarf wird durch sog. Einwohnergleichwerte ermittelt. Je Einwohnergleichwert wird ein Mindestbehältervolumen von 9 Litern pro Woche zugrunde gelegt. In Ausnahmefällen und bei entsprechendem Nachweis kann dieser Wert auch geringer angesetzt werden. Aufgrund dieser Daten wird dann das notwendige Behältervolumen ermittelt.

Befindet sich ein Gewerbebetrieb auf einem Grundstück, das zu Wohnzwecken und zu gewerblichen Zwecken genutzt wird, kann bei geringem Müllaufkommen ggf. auf den Erwerb eines Gewerbemüllgefäßes verzichtet werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Gewerbemüllentsorgung durch die Mitbenutzung eines auf dem Grundstück vorhandenen Abfallbehälters des Haushalts / der Haushalte gegeben ist und das Behältervolumen nach der Gewerbeabfallverordnung ausreichend ist. Die Entsorgung des Hausmülls darf nicht beeinträchtigt werden. Der Haushalt/die Haushalte müssen mit der Mitbenutzung einverstanden sein. Für die Mitbenutzung der Hausmüllbehälter wird eine jährliche Mindestgebühr von 85,92 Eur erhoben

Betriebe, die beispielsweise wegen zu großer Müllmengen oder Beschaffenheit des Abfalls ihre Abfälle nicht über die vom Landkreis zugelassenen Behälter entsorgen können, können auf Antrag von der öffentlichen Müllabfuhr befreit werden. Diese Betriebe können ihre Abfälle zwar von privaten Entsorgungsfirmen abholen lassen, müssen jedoch dafür Sorge tragen und sind dafür verantwortlich, dass Abfälle zur Beseitigung (z.B. Restmüll) auf den landkreiseigenen Entsorgungsanlagen angeliefert werden.Diese Anlieferungspflicht kann auch dann gelten, wenn Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung gemischt in einem Container gesammelt werden. Bei einer Entsorgung außerhalb des Landkreises kann der Abfallerzeuger, also der Gewerbebetrieb, und der Transporteur mit einem Bußgeld belegt werden. Bei Selbstanlieferung von Abfällen werden je nach Abfallart unterschiedliche Gebühren erhoben.


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Wie setzt sich die Abfallgebühr zusammen?


Die Abfallentsorgungsgebühren für Gewerbebetrieben, die Müllgefäße nutzen, sind wie auch bei Haushalten im Landkreis Heidenheim zweigeteilt. Einerseits gibt es die mengenabhängige Gewichstgebühr für Rest- und Biomüll. Andererseits gibt es die Behältergebühr, die vom Volumen und der Anzahl der Behälter abhängig ist.

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Wie berechnet sich die Gewichtsgebühr?


Bei der Gewichtsgebühr ist das registrierte Gewicht an der Waage des Sammelfahrzeuges maßgebend. Um den Rest- und Biomüll wiegen zu können, ist jede Abfalltonne mit einem elektronischen Datenträger (Chip) ausgestattet. In diesem Chip wird die Tonnennummer, die Gefäßart und -größe, sowie das gewogene Gewicht gespeichert. Beim Entleeren des Gefäßes werden die Daten des Chips gelesen. Die Abfalltonne wird vor und nach der Leerung gewogen. Das Gewicht des Abfalls errechnet sich dabei aus der Differenz der Wiegungen. Dadurch wird gewährleistet, daß nur die tatsächlich geleerte Abfallmenge berücksichtigt und in Rechnung gestellt wird. Alle so erfaßten Gewichte werden im Tonnenchip und im Bordcomputer gespeichert und täglich an das zuständige Rechenzentrum übermittelt.
Die Gewichtsgebühr für Rest- und Biomüll beträgt:

je kg Restmüll0,16 Eur
je kg Biomüll0,12 Eur

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Wie berechnet sich die Behältergebühr?


Die Behältergebühr wird nach dem Volumen und der Anzahl der vorhandenen Behälter berechnet.
Die Gebühr beträgt jährlich:

für 60 Liter Restmüll123,96 Eur
für 120 Liter Restmüll217,92 Eur
für 120 Liter Biomüll150,00 Eur
für 240 Liter Restmüll375,00 Eur
für 240 Liter Biomüll262,92 Eur
für 1100 L Restmüll
(wöchentliche Leerung)

2.418,00 Eur
für 1100 L Restmüll
(14-tägige Leerung)

1.380,96 Eur

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Welche Leistungen sind in der Behältergebühr enthalten?


Abfallberatung

Abfälle können, z.B. durch bewußte Kaufentscheidungen, deutlich verringert werden und müssen somit weder sortiert, noch verwertet oder beseitigt werden. Die Kosten dafür können Sie also einsparen.

Die Abfallberatung des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes berät Sie in diesen Fragen gerne und kostenlos.

- Beratung für Schulen und andere Einrichtungen
- Beratung von Gewerbetrieben und Kindergärten
Kontaktpersonen:
Frau Butz (Gewerbebetriebe)
Herr Nüsseler (Schulen, öffentl. Einrichtungen)
Telefon: 07321 / 95 05 40 oder
Telefon: 07321 / 95 05 16
Oder per e-mail

Nutzen Sie auch unser Angebot an kostenlosen Informationsmaterialien!


Abfuhr und Annahme von verwertbaren Stoffen

Abfälle, die verwertet werden können bzw. eine gesetzliche Verpflichtung zur Verwertung besteht, werden über verschiedene Systeme zum Großteil ohne zusätzliche Gebühren eingesammelt oder können bei den entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden. Die getrennt gesammelten Abfälle werden dann einer Verwertung zugeführt.

Ohne zusätzliche Kosten werden abgeholt:

- Altpapier und Kartonagen (Sammlung 10 bis 12 mal im Jahr, Höchstmenge je Sammlung 2 cbm)
- Grünmüll (Abfuhr 3 mal im Jahr)
- Schrott ( Abfuhr auf Abruf mit Karte einmal im Jahr bis 2cbm)

Ohne zusätzliche Kosten kann abgegeben werden:

- Behälterglas (179 Glascontainerstandorte)
- Dosen (159 Dosencontainerstandorte)
- Wertstoffe (17 Wertstoff-Zentren)


Abfuhr und Annahme von Elektrogroßgeräten

Elektrogroßgeräte werden bis zu einer Menge von 2 cbm mit Karte auf Abruf einmal im Jahr abgeholt. Elektrokleingeräte können in haushaltsüblichen Mengen in den Wertstoff-Zentren abgegeben werden.


Abfallbeseitigung

Abfälle, die nicht vermieden oder verwertet werden können, werden umweltgerecht beseitigt.

Ohne zusätzliche Kosten wird abgeholt

-Sperrmüll (Abfuhr auf Abruf einmal im Jahr bis 2 cbm, anschließend thermische Behandlung)



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Wer gibt mir Auskünfte zu weiteren Fragen?


Auskunft erteilen:

Bei Fragen zu den Gebühren:
Frau Kauk Tel.: 07321 / 95 05 21
oder per E-Mail

Bei Fragen zum Thema Abfallentsorgung:
Frau Butz Tel.: 07321 / 95 05 40
oder per E-Mail


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