Gebühren für Haushalte

Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:







Wie bekomme ich eine Mülltonne?


Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb stellt den Haushalten die Abfalltonnen kostenlos zur Verfügung. Grundsätzlich gehen wir davon aus, daß in Mehrfamilienhäusern mehrere Haushalte die Abfalltonnen gemeinsam nutzen und somit eine Müllgemeinschaft bilden. Anzahl und Größe der Gefäße richten sich nach der Personenzahl der Müllgemeinschaft. Einzelne Haushalte können sich auf Anfrage von der bestehenden Müllgemeinschaft abkoppeln und eigene Abfallgefäße bestellen. Außerdem können sich auch einige Parteien eines Mehrfamilienhauses auf eine gemeinsame Nutzung der Tonnen einigen und somit eine separate Müllgemeinschaft bilden.
Alle Tonnenbestellungen werden vom Kreisabfallwirtschaftbetrieb an die Entsorgungsfirmen weitergegeben. Die Auslieferung der Gefäße erfolgt dann innerhalb von etwa 2 Wochen. Formulare für die Tonnenbestellung erhalten Sie hier.


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Wie bekomme ich ein Tonnenschloß?


Auf Wunsch wird jede Abfalltonne (ausgenommen 1,1 cbm-Container) mit einem Spezialschloß versehen. Dieses kann schriftlich beim Kreisabfallwirtschaftsbetrieb beantragt werden. Das einmalige Nutzungsentgelt einschließlich Montage beträgt 25,00 Eur. Formulare für die Schloßbestellung erhalten Sie hier.

Nähere Auskünfte erteilt Herr Jockers, Tel.: 07321 / 95 05 48 oder per E-Mail


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Wie setzt sich die Abfallgebühr zusammen?


Die Abfallentsorgungsgebühren für Haushalte im Landkreis Heidenheim sind zweigeteilt. Einerseits gibt es die mengenabhängige Gewichtsgebühr für Rest- und Biomüll. Diese richtet sich nach dem registrierten Gewicht an den Sammelfahrzeugen. Andererseits gibt es die Haushaltsgebühr. Diese ist unabhängig von der Müllmenge und muß von jedem Haushalt im Landkreis bezahlt werden.

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Wie berechnet sich die Haushaltsgebühr?


Die Haushaltsgebühr wird nach der Zahl der zu einem Haushalt gehörenden Personen berechnet. Änderungen werden dabei monatlich berücksichtigt. Die Gebühr für Haushalte beträgt jährlich:

für einen 1-Personen-Haushalt72,96 Eur
für einen 2- oder 3-Personen-Haushalt105,96 Eur
für einen 4- oder Mehr-Personen-Haushalt132,96 Eur

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Wie berechnet sich die Gewichtsgebühr?


Bei der Gewichtsgebühr ist das registrierte Gewicht an der Waage des Sammelfahrzeuges maßgebend. Um den Rest- und Biomüll wiegen zu können, ist jede Abfalltonne mit einem elektronischen Datenträger (Chip) ausgestattet. In diesem Chip wird die Tonnennummer, die Gefäßart und -größe, sowie das gewogene Gewicht gespeichert. Beim Entleeren des Gefäßes werden die Daten des Chips gelesen. Dann wird die Abfalltonne vor und nach der Leerung mehrmals gewogen. Das Gewicht des Abfalls errechnet sich dabei aus der Differenz der Wiegungen. Dadurch wird gewährleistet, daß nur die tatsächlich geleerte Abfallmenge berücksichtigt und in Rechnung gestellt wird. Alle so erfaßten Gewichte werden im Tonnenchip und im Bordcomputer gespeichert und zweimal pro Woche an den Kreisabfallwirtschaftsbetrieb übermittelt.
Die Gewichtsgebühr für Rest- und Biomüll beträgt:

je kg Restmüll0,16 Eur
je kg Biomüll0,12 Eur

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Welche Leistungen sind in der Haushaltsgebühr enthalten?


Abfallberatung

Abfälle können, z.B. durch bewußte Kaufentscheidungen, deutlich verringert werden und müssen somit weder sortiert, noch verwertet oder beseitigt werden. Die Kosten dafür können Sie also einsparen.

Die Abfallberatung des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes berät Sie in diesen Fragen gerne und kostenlos.

- Beratung für Haushalte
- Beratung für Schulen und andere Einrichtungen
- Beratung für Gewerbebetriebe und Kindergärten
Kontaktpersonen:
Frau Butz (nur Gewerbe)
Herr Nüsseler
Telefon: 07321 / 95 05 40 oder
Telefon: 07321 / 95 05 16
Oder per e-mail

Nutzen Sie auch unser Angebot an kostenlosen Informationsmaterialien!


Abfuhr und Annahme von verwertbaren Stoffen

Abfälle, die verwertet werden können bzw. bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Verwertung besteht, werden über verschiedene Systeme zum Großteil ohne zusätzliche Gebühren eingesammelt oder können bei den entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden. Die getrennt gesammelten Abfälle werden dann einer Verwertung zugeführt.

Ohne zusätzliche Kosten werden abgeholt:

- Altpapier und Kartonagen (Sammlung 10 bis 12 mal im Jahr)
- Grünmüll (Abfuhr 3 mal im Jahr)
- Schrott ( Abfuhr auf Abruf mit Karte einmal im Jahr bis 2 cbm)

Ohne zusätzliche Kosten kann abgegeben werden:

- Behälterglas (179 Glascontainerstandorte)
- Dosen (159 Dosencontainerstandorte)
- Wertstoffe (17 Wertstoff-Zentren)


Abfuhr und Annahme von Problem- und Schadstoffen

Haushalte können schadstoff- bzw. problemstoffhaltige Abfälle ohne zusätzliche Kosten bei den mobilen Problemstoffsammlungen oder bei der Problemstoffannahmestelle im Entsorgungszentrum abgeben. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt "Problemstoffsammlung". Auch Elektrogeräte können Schadstoffe enthalten. Elektrogroßgeräte werden daher bis zu einer Menge von 2 cbm mit Karte auf Abruf einmal im Jahr abgeholt. Elektrokleingeräte können in haushaltsüblichen Mengen in den Wertstoff-Zentren abgegeben werden.


Abfallbeseitigung

Abfälle, die nicht vermieden oder verwertet werden können, werden umweltgerecht beseitigt.

Ohne zusätzliche Kosten wird abgeholt:

- Sperrmüll (Abfuhr auf Abruf einmal im Jahr bis 2 cbm, anschließend thermische Behandlung)



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Was versteht man unter einer Müllgemeinschaft?


Eine Müllgemeinschaft liegt vor, wenn mehrere Parteien (Haushalte) die Abfalltonnen gemeinsam nutzen.

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Was versteht man unter einem Haushalt?


Einen Haushalt bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, z.B. Ehepaare oder Paare in eheähnlicher Gemeinschaft.

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Wie wird die Gewichtsgebühr bei Müllgemeinschaften aufgeteilt?


Zur Berechnung der Gewichtsgebühr wird die gesamte Abfallmenge der Müllgemeinschaft durch die Personenzahl geteilt und dann auf die einzelnen Haushalte nach der Zahl der Haushaltsmitglieder umgelegt. Somit erhält jeder Haushalt einen Gebührenbescheid, auf dem die Gewichtsgebühr bereits individuell berechnet ist.

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Was ist bei Umzügen zu tun?


Bei Umzügen innerhalb des Landkreises erhalten wir die Meldung direkt vom Einwohnermeldeamt. In diesem Fall können die eigenen Tonnen mitgenommen werden. Wenn Sie keine eigenen Tonnen haben und daher Tonnen übernehmen möchten (z.B. die des Vormieters) oder bei Neubeteiligung an einer Müllgemeinschaft müssen dem Kreisabfallwirtschaftsbetrieb die Gefäßnummern der Tonnen schriftlich mitgeteilt werden.
Wichtig ist in jedem Fall, daß dem Kreisabfallwirtschaftbetrieb alle Änderungen in Bezug auf die Benutzung der Tonnen mitgeteilt werden, um mögliche Fehler bei der Endabrechnung der Gewichtsgebühr zu vermeiden.

Wichtig:
Da uns bei Umzügen vom Einwohnermeldeamt nicht mitgeteilt wird, ob die betreffenden Personen allein oder mit jemandem zusammen in einem Haushalt leben, versenden wir - soweit es sich nicht um Familien handelt - zuerst grundsätzlich Einzelbescheide. Wenn Sie jedoch mit anderen Personen einen Haushalt bilden, teilen Sie uns dies bitte mit. Sie erhalten dann natürlich einen gemeinsamen Gebührenbescheid.

Übrigens:
Einen Haushalt bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften. Mitglieder einer Wohngemeinschaft, Untermieter und Wohnheimbewohner wirtschaften zumeist allein und stellen daher in der Regel keinen gemeinsamen Haushalt dar.


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Was ist bei Zuzügen zu tun?


Bei Zuzügen in den Landkreis muß dem Kreisabfallwirtschaftsbetrieb mitgeteilt werden, ob die Abfallentsorgung über eigene Tonnen oder über die Teilnahme an einer Müllgemeinschaft erfolgen soll. Wenn Sie Tonnen übernehmen möchten (z.B. die des Vormieters) oder bei Neubeteiligung an einer Müllgemeinschaft, müssen dem Kreisabfallwirtschaftsbetrieb die Gefäßnummern (diese befinden sich seitlich an den Tonnen) der Tonnen schriftlich mitgeteilt werden.

Sie erhalten innerhalb von etwa zwei bis drei Monaten nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt automatisch einen Abfallgebührenbescheid. Dieser setzt sich zusammen aus der Haushaltsgebühr und einer pauschalen Vorauszahlung für die Gewichtsgebühr. Am Ende des Jahres wird die Vorauszahlung dann mit der tatsächlichen Abfallmenge verrechnet.

Wichtig:
Da uns bei Zuzügen vom Einwohnermeldeamt nicht mitgeteilt wird, ob die betreffenden Personen allein oder mit jemandem zusammen in einem Haushalt leben, versenden wir - soweit es sich nicht um Familien handelt - zuerst grundsätzlich Einzelbescheide. Wenn Sie jedoch mit anderen Personen einen Haushalt bilden, teilen Sie uns dies bitte mit. Sie erhalten dann natürlich einen gemeinsamen Gebührenbescheid.

Übrigens:
Einen Haushalt bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften. Mitglieder einer Wohngemeinschaft, Untermieter und Wohnheimbewohner wirtschaften zumeist allein und stellen daher in der Regel keinen gemeinsamen Haushalt dar.


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Was ist bei Wegzügen zu tun?


Bei Wegzügen aus dem Landkreis wird die Abfallgebühr anteilig bis zum Abmeldedatum beim Einwohnermeldeamt berechnet. Nach der Abmeldung erhält der Haushalt eine Endabrechnung über die Haushalts- und Gewichtsgebühr.

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Wer gibt mir Auskünfte zu weiteren Fragen?


Auskunft erteilen:

Bei Fragen zu den Gebühren:
Herr AbeleTel.: 07321 / 95 05 22
Frau RitterTel.: 07321 / 95 05 24
oder per E-Mail

Bei Fragen zum Thema Abfallentsorgung:
Frau ButzTel.: 07321 / 95 05 40
Herr NüsselerTel.: 07321 / 95 05 16
oder per E-Mail


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